1) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Michael Christoph Hernandez Mendoza „WienerWebsiteWahnsinn“
Zehetnergasse 12/7-8, 1140 Wien, Austria
E-Mail: [email protected]
1. Geltung, Vertragsabschluss
- Die Firma Michael Christoph Hernandez Mendoza (im Folgenden „Werbeagentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden und sind ausschließlich für B2B-Vertragsverhältnisse anwendbar.
- Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen AGB und ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
- Entgegenstehende AGB des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.
- Änderungen der AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Der Kunde wird über die Bedeutung des Schweigens und die konkret geänderten Klauseln ausdrücklich informiert.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommen.
- Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
1.7 Begriffsbestimmungen (ergänzend)
- „All-In-One Plattform“ bezeichnet das von der Werbeagentur bereitgestellte SaaS-Angebot auf Basis der Softwareplattform GoHighLevel (nachfolgend auch „Plattform“).
- „Abonnement“/„Abo“ bezeichnet die laufzeitgebundene, wiederkehrend entgeltliche Nutzungsberechtigung an der All-In-One Plattform.
- „Tarife“ sind die Paketstufen LAUNCH, PRO, ULTRA in der jeweils bei Buchung gültigen Leistungsbeschreibung/Preisübersicht.
- „Abrechnungsperiode“ ist der Zeitraum, für den Abo-Entgelte im Voraus verrechnet werden (z. B. monatlich oder jährlich).
- „Drittanbieter“ sind insbesondere Anbieter, deren Dienste technisch in die Plattform oder Leistungserbringung eingebunden sind (z. B. Zahlungsdienstleister, Hosting-/Messaging-/Telefonie-Provider, GoHighLevel).
2. Social Media Kanäle
Die Agentur weist den Kunden darauf hin, dass Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z. B. Facebook, Instagram) ihre Nutzungsbedingungen ändern können und sich vorbehalten, Inhalte oder Anzeigen ohne Angabe von Gründen zu entfernen. Die Agentur übernimmt daher keine Garantie für die permanente Verfügbarkeit der Inhalte auf den jeweiligen Plattformen. Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines etwaigen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur wird den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen und die Richtlinien der Social-Media-Plattformen einhalten.
3. Konzept- und Ideenschutz
- Lädt der Kunde die Agentur zur Erstellung eines Konzeptes ein und erstellt die Agentur dieses vor Vertragsabschluss, tritt ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“) ein. Die AGB gelten auch hierfür.
- Der Kunde anerkennt, dass die Agentur mit der Konzepterarbeitung Vorleistungen erbringt und verpflichtet sich, die von der Agentur präsentierten Ideen und Konzepte ohne deren Zustimmung nicht wirtschaftlich zu verwerten oder weiterzugeben.
- Der Kunde kann sich durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt befreien.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag, der Auftragsbestätigung oder dem Briefingprotokoll.
- Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu prüfen und innerhalb von drei Werktagen freizugeben.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitgerecht bereitzustellen und das Recht zur Nutzung beizubehalten.
4.4 SaaS-Leistung „All-In-One Plattform“ – Leistungsumfang
- Gegenstand des Abonnements ist die Bereitstellung eines Zugangs zur All-In-One Plattform im gebuchten Tarif (LAUNCH/PRO/ULTRA) für die Dauer der Vertragslaufzeit.
- Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils bei Buchung veröffentlichten Leistungsbeschreibung/Preisübersicht bzw. der Auftragsbestätigung.
- Die Werbeagentur ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen, zu erweitern oder aus sachlichen Gründen zu ändern, sofern dadurch die Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4.5 Nutzungsrechte / Lizenzcharakter
Der Kunde erhält für die Dauer des Abonnements ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine Weitergabe von Zugängen, Unterlizensierung, Vermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
4.6 Zugangsdaten / Sicherheit
Der Kunde ist für die Geheimhaltung von Zugangsdaten verantwortlich und hat unbefugte Zugriffe unverzüglich zu melden. Der Kunde haftet für die Nutzung über seine Zugangsdaten, sofern kein Verschulden der Werbeagentur vorliegt.
4.7 Verbotene Nutzungen
Untersagt sind insbesondere: rechtswidrige Inhalte/Handlungen, Umgehung von Sicherheitsmechanismen, automatisierte/übermäßige Nutzung, die den Plattformbetrieb beeinträchtigt, Versand unzulässiger Kommunikation (Spam), Nutzung, die Rechte Dritter verletzt.
4.8 Support / Reaktionszeiten
Sofern Support Bestandteil des gebuchten Tarifs ist, ergeben sich Kommunikationskanäle, Zeiten und Umfang aus der Leistungsbeschreibung. Darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen können gesondert vereinbart und verrechnet werden.
5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
- Die Agentur ist berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.
- Der Kunde tritt in Verpflichtungen gegenüber Dritten ein, die über die Vertragslaufzeit hinaus bestehen und von der Agentur in dessen Namen abgeschlossen wurden.
5.3 Drittanbieter-Komponenten in der All-In-One Plattform
Die All-In-One Plattform basiert technisch auf GoHighLevel und kann weitere Drittanbieter-Dienste integrieren (z. B. E-Mail-Versand, SMS/Telefonie, Domain/DNS, Analyse-Tools). Für solche Drittanbieter können zusätzliche Bedingungen gelten; der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten, soweit sie für die Nutzung erforderlich sind.
5.4 Zusatzkosten von Drittanbietern
Sofern im Tarif nicht ausdrücklich inkludiert, können verbrauchsabhängige Kosten (z. B. SMS, Telefonie, E-Mail-Versand, externe API-Kosten, Domain-/Hostingkosten, Zahlungsanbietergebühren) zusätzlich anfallen und entweder direkt durch den Drittanbieter verrechnet oder durch die Werbeagentur weiterverrechnet werden.
6. Termine
- Die Agentur hält angegebene Liefertermine ein, es sei denn, es treten unvorhersehbare Ereignisse (z. B. höhere Gewalt) ein.
- Im Fall von Verzögerungen, die die Agentur zu vertreten hat, ist eine Nachfrist von 14 Tagen anzusetzen, bevor ein Vertragsrücktritt durch den Kunden möglich ist.
7. Vorzeitige Auflösung
- Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigen Gründen sofort auflösen, insbesondere wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt.
- Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung auflösen, wenn die Agentur wesentliche Bestimmungen des Vertrages fortgesetzt verletzt.
7.3 Kündigung/Beendigung von Abonnements
- Abonnements können vom Kunden jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart ist.
- Die Kündigung kann über die von der Werbeagentur vorgesehenen Wege (z. B. Kundenbereich/Abrechnungsseite) oder per E-Mail erfolgen.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugriff auf die Plattform nach Ablauf der Abrechnungsperiode; eine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte erfolgt nicht, sofern zwingendes Recht nicht entgegensteht.
8. Honorar und Vorauszahlung
- Projektleistungen: Das gesamte Honorar für die vereinbarten projektbezogenen Leistungen der Agentur ist im Voraus zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Vertrag wird erst nach vollständigem Zahlungseingang wirksam, und die Agentur beginnt mit der Erbringung der Leistungen.
- Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle der Agentur entstehenden Barauslagen und sonstigen Aufwendungen sind vom Kunden zu ersetzen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Zusätzliche, vom vereinbarten Leistungsumfang abweichende Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt und müssen ebenfalls im Voraus bezahlt werden, bevor die Agentur mit der Ausführung beginnt.
8.4 Abonnement-Entgelte (All-In-One Plattform LAUNCH/PRO/ULTRA)
- Abo-Entgelte werden im Voraus je Abrechnungsperiode fällig (z. B. monatlich oder jährlich) und über den vereinbarten Zahlungsweg abgerechnet.
- Der Vertrag über das Abonnement kommt spätestens mit erfolgreicher Erstzahlung und Bereitstellung des Zugangs zustande.
8.5 Automatische Verlängerung
Sofern bei Buchung nichts Abweichendes vereinbart ist, verlängert sich das Abonnement nach Ablauf der Abrechnungsperiode automatisch um jeweils eine weitere Abrechnungsperiode, bis eine wirksame Kündigung gemäß Punkt 7.3 erfolgt.
8.6 Preisanpassungen
Die Werbeagentur ist berechtigt, Abo-Entgelte anzupassen. Preisanpassungen werden dem Kunden rechtzeitig vor Wirksamwerden mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht spätestens bis zum Beginn der neuen Abrechnungsperiode kündigt. Details siehe Nutzungsbedingungen (Anlage „Preisanpassung & Leistungsänderungen“).
8.7 Verbrauchs-/Zusatzkosten
Verbrauchsabhängige Leistungen und Drittanbietergebühren (vgl. Punkt 5.4) werden zusätzlich verrechnet bzw. sind vom Kunden direkt an Drittanbieter zu bezahlen.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
- Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
- Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
- Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
9.7 Zahlungsabwicklung und automatische Abbuchung via Stripe (Abonnements)
- Für Abonnements erfolgt die Zahlungsabwicklung regelmäßig über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde erteilt mit Abschluss des Abonnements die Zustimmung, dass die Werbeagentur wiederkehrende Zahlungen gemäß gewählter Abrechnungsperiode automatisch einziehen bzw. belasten darf.
- Schlägt eine Zahlung fehl (z. B. mangels Deckung, abgelaufene Karte), ist die Werbeagentur berechtigt, erneute Einzugsversuche vorzunehmen, den Zugriff auf die Plattform bis zur Zahlung auszusetzen und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu lösen.
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
- Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), bleiben im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen.
- Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig.
- Für die Nutzung der Leistungen über den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinaus ist die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur eine gesonderte Vergütung zu.
- Der Kunde haftet für jede widerrechtliche Nutzung der erbrachten Leistungen.
10.5 Nutzung von Stockbildern (Unsplash / Unsplash+)
Soweit im Rahmen der Erstellung der Website Stockfotos (z. B. von Unsplash oder Unsplash+) verwendet werden, erwirbt der Auftragnehmer hierfür die erforderlichen Nutzungsrechte im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber mit Übergabe der Website zur Nutzung im vereinbarten Projektumfang übertragen. Der Auftraggeber erhält damit das Recht, die Bilder im Zusammenhang mit der übergebenen Website zu nutzen. Ein eigenständiges Weitergeben, Verkaufen oder anderweitiges Verwerten der Bilddateien außerhalb des Projektkontextes ist nicht gestattet. Die Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Fotografen. Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Einschränkungen der Nutzung, die sich aus den Lizenzbedingungen des jeweiligen Bildanbieters ergeben.
10.6 SaaS-spezifisch
Der Kunde erwirbt durch das Abonnement kein Eigentum an der Plattform, Software oder zugrunde liegenden Systemen; es wird ausschließlich ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht gemäß Punkt 4.5 eingeräumt.
11. Kennzeichnung
- Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen.
- Die Agentur darf mit dem Kundenverhältnis als Referenz werben, sofern kein Widerspruch des Kunden vorliegt.
12. Gewährleistung
- Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
- Die Agentur ist zur Mängelbeseitigung in angemessener Frist berechtigt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung.
12.4 SaaS-Hinweis
Bei SaaS-Leistungen schuldet die Werbeagentur die Bereitstellung der Plattform im vereinbarten Umfang; unerhebliche, zumutbare Abweichungen (z. B. aufgrund von Updates/Wartung) begründen keine Gewährleistungsansprüche.
13. Haftung und Produkthaftung
- Die Agentur haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
- Die Agentur haftet nicht für Ansprüche, die durch die Nutzung der Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, es sei denn, sie wurden ausdrücklich darauf hingewiesen.
13.3 SaaS-/Drittanbieter-Haftung
Soweit Leistungsstörungen durch Drittanbieter (z. B. Plattform-Basis, Telekommunikations-/Messaging-Provider, Zahlungsdienstleister) verursacht werden, haftet die Werbeagentur nur im Rahmen von Punkt 13.1 und nur, soweit sie diese Störung zu vertreten hat.
14. Datenschutz und Datenspeicherung
- Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Daten werden nur zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet und nach Vertragsbeendigung gelöscht, es sei denn, eine längere Speicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Der Kunde stimmt der Verwendung von Analyse-Tools und Cookies auf der Website zu, die zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und der Servicequalität dienen.
14.3 SaaS-Betrieb / Rollenverteilung
- Soweit der Kunde personenbezogene Daten in der Plattform verarbeitet (z. B. Leads, Kontakte, E-Mail/SMS-Kommunikation), ist der Kunde regelmäßig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und stellt sicher, dass hierfür eine Rechtsgrundlage besteht.
- Soweit die Werbeagentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abzuschließen bzw. gilt eine solche als vereinbart, sofern sie dem Kunden im Rahmen des Onboardings zur Verfügung gestellt wird. Siehe Abschnitt „AVV“ unten.
15. Änderung der AGB
Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
16. Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.




